1. Allgemeines
Dieser Abschnitt enthält die Leistungsspezifikationen für die in Räumlichkeiten anerkannten Glasfaserkabel
Verkabelungsstandards.
1.1Kabelübertragungsleistung
Das Telekommunikationskabel der Außenanlage muss ANSI/ICEA S-87-640 entsprechen. Optische Kabel der Innenanlage
Glasfaser-Telekommunikationskabel müssen ANSI/ICEA S-83-596 entsprechen.
Jede verkabelte Faser muss die abgestuften Leistungsspezifikationen der Tabelle 1 erfüllen.
Tabelle 1 – Leistungsparameter für die Übertragung über Glasfaserkabel
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Glasfaser Kabelart
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Wellenlänge (nm)
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Maximale Dämpfung (dB/km)
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Mindestinformationen Übertragungskapazität für überfüllten Start (MHz·km) |
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50/125 mm Multimode |
850 |
3.5 |
500 |
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1300 |
1.5 |
500 |
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62,5/125 mm Multimode |
850 |
3.5 |
160 |
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1300 |
1.5 |
500 |
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Einspielermodus Innenanlagenkabel |
1310 |
1.0 |
N/A |
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1550 |
1.0 |
N/A |
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Einspielermodus Außenanlagenkabel |
1310 |
0.5 |
N/A |
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1550 |
0.5 |
N/A |
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HINWEIS - Die Informationsübertragungskapazität der Faser, gemessen am Faser Hersteller, kann vom Kabelhersteller verwendet werden, um die Einhaltung dieser Erfordernis. |
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1.2 Physikalische Kabelspezifikationen
Die Glasfaserkabelkonstruktion besteht aus 50/125 mm oder 62,5/125 mm Multimode-Glasfasern oder
Singlemode-Lichtwellenleiter oder eine Kombination dieser Medien. Einzelne Fasern und Fasergruppen müssen
identifizierbar gemäß ANSI/TIA/EIA-598-A. Das Kabel muss gemäß den geltenden Elektrovorschriften und den örtlichen Bauvorschriften aufgeführt und gekennzeichnet sein.
1.3Spezifikationen für Innenkabel
Die mechanischen und umwelttechnischen Spezifikationen für Glasfaserkabel innerhalb von Anlagen müssen den
mit ANSI/ICEA S-83-596.
2- und 4-Glasfaserkabel für horizontale oder zentrale Verkabelung müssen einen Biegeradius von 25 mm unterstützen
(1 Zoll) unter Leerlaufbedingungen. 2- und 4-Glasfaserkabel, die durch horizontale Wege gezogen werden sollen
während der Installation muss einen Biegeradius von 50 mm (2 Zoll) unter einer Zuglast von 222 N (50 lbf) unterstützen. Alle anderen
Kabel innerhalb von Anlagen müssen einen Biegeradius von 10 mal dem Außendurchmesser des Kabels unterstützen, wenn sie nicht
Zugbelastung und dem 15-fachen Kabelaußendurchmesser bei Zugbelastung bis zur Nennleistung des Kabels
Grenze.
1.4 Spezifikationen für Außenanlagenkabel
Die mechanischen und umwelttechnischen Spezifikationen für Glasfaserkabel im Außenbereich müssen den
mit ANSI/ICEA S-87-640.
Glasfaserkabel für den Außenbereich müssen eine Wasserblockkonstruktion aufweisen und die Anforderungen für
Verbundfluss und Wasserdurchdringung gemäß ANSI/ICEA S-87-640. Außenkabel müssen eine
Mindestzugfestigkeit von 2670 N (600 lbf).
Außenanlagenkabel müssen einen Biegeradius von 10 mal dem Außendurchmesser des Kabels unterstützen, wenn sie nicht
Zugbelastung und dem 20-fachen Kabelaußendurchmesser bei Zugbelastung bis zur Nennleistung des Kabels
Grenze.
1.5 Fallkabel
Bei Drop-Kabeln handelt es sich typischerweise um Kabel mit kleinem Durchmesser und geringer Faseranzahl mit begrenzten freitragenden Spannweiten.
Sie werden verwendet, um eine kleine Anzahl von Fasern aus einem Kabel mit höherer Faseranzahl an einen einzigen Ort zu führen.
Das Kabel muss eine Mindestzugfestigkeit von 1335 N (300 lbf) haben.




