Jul 11, 2024

Glasfaserkabel

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1. Allgemeines

Dieser Abschnitt enthält die Leistungsspezifikationen für die in Räumlichkeiten anerkannten Glasfaserkabel

Verkabelungsstandards.

 

1.1Kabelübertragungsleistung

Das Telekommunikationskabel der Außenanlage muss ANSI/ICEA S-87-640 entsprechen. Optische Kabel der Innenanlage

Glasfaser-Telekommunikationskabel müssen ANSI/ICEA S-83-596 entsprechen.

Jede verkabelte Faser muss die abgestuften Leistungsspezifikationen der Tabelle 1 erfüllen.

 

Tabelle 1 – Leistungsparameter für die Übertragung über Glasfaserkabel

Glasfaser

Kabelart

 

Wellenlänge (nm)

 

Maximale Dämpfung (dB/km)

 

Mindestinformationen

Übertragungskapazität

für überfüllten Start

(MHz·km)

50/125 mm

Multimode

850

3.5

500

1300

1.5

500

62,5/125 mm

Multimode

850

3.5

160

1300

1.5

500

Einspielermodus

Innenanlagenkabel

1310

1.0

N/A

1550

1.0

N/A

Einspielermodus

Außenanlagenkabel

1310

0.5

N/A

1550

0.5

N/A

HINWEIS - Die Informationsübertragungskapazität der Faser, gemessen am Faser

Hersteller, kann vom Kabelhersteller verwendet werden, um die Einhaltung dieser

Erfordernis.

 

1.2 Physikalische Kabelspezifikationen

Die Glasfaserkabelkonstruktion besteht aus 50/125 mm oder 62,5/125 mm Multimode-Glasfasern oder

Singlemode-Lichtwellenleiter oder eine Kombination dieser Medien. Einzelne Fasern und Fasergruppen müssen

identifizierbar gemäß ANSI/TIA/EIA-598-A. Das Kabel muss gemäß den geltenden Elektrovorschriften und den örtlichen Bauvorschriften aufgeführt und gekennzeichnet sein.

 

1.3Spezifikationen für Innenkabel

Die mechanischen und umwelttechnischen Spezifikationen für Glasfaserkabel innerhalb von Anlagen müssen den

mit ANSI/ICEA S-83-596.

2- und 4-Glasfaserkabel für horizontale oder zentrale Verkabelung müssen einen Biegeradius von 25 mm unterstützen

(1 Zoll) unter Leerlaufbedingungen. 2- und 4-Glasfaserkabel, die durch horizontale Wege gezogen werden sollen

während der Installation muss einen Biegeradius von 50 mm (2 Zoll) unter einer Zuglast von 222 N (50 lbf) unterstützen. Alle anderen

Kabel innerhalb von Anlagen müssen einen Biegeradius von 10 mal dem Außendurchmesser des Kabels unterstützen, wenn sie nicht

Zugbelastung und dem 15-fachen Kabelaußendurchmesser bei Zugbelastung bis zur Nennleistung des Kabels

Grenze.

 

1.4 Spezifikationen für Außenanlagenkabel

Die mechanischen und umwelttechnischen Spezifikationen für Glasfaserkabel im Außenbereich müssen den

mit ANSI/ICEA S-87-640.

Glasfaserkabel für den Außenbereich müssen eine Wasserblockkonstruktion aufweisen und die Anforderungen für

Verbundfluss und Wasserdurchdringung gemäß ANSI/ICEA S-87-640. Außenkabel müssen eine

Mindestzugfestigkeit von 2670 N (600 lbf).

Außenanlagenkabel müssen einen Biegeradius von 10 mal dem Außendurchmesser des Kabels unterstützen, wenn sie nicht

Zugbelastung und dem 20-fachen Kabelaußendurchmesser bei Zugbelastung bis zur Nennleistung des Kabels

Grenze.

 

1.5 Fallkabel

Bei Drop-Kabeln handelt es sich typischerweise um Kabel mit kleinem Durchmesser und geringer Faseranzahl mit begrenzten freitragenden Spannweiten.

Sie werden verwendet, um eine kleine Anzahl von Fasern aus einem Kabel mit höherer Faseranzahl an einen einzigen Ort zu führen.

Das Kabel muss eine Mindestzugfestigkeit von 1335 N (300 lbf) haben.

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